Strahlentherapie

Die Notwendigkeit einer Behandlung von Brustkrebspatientinnen mit ionisierenden Strahlen, also eine Strahlentherapie, hängt von verschiedenen Faktoren, insbesondere jedoch von der Art der Operation ab.

Grundsätzlich empfohlen wird eine Bestrahlung der Brustdrüse nach einer brusterhaltenden Operation. Hierdurch kann das Risiko für das erneute Auftreten einer Krebsgeschwulst in der ursprünglich operierten Brustdrüse auf durchschnittlich 1-3 % gesenkt werden. Ohne Bestrahlung läge dieses Risiko deutlich höher.

Die Empfehlung zur Bestrahlung der Lymphabflusswege hängt davon ab, ob zum Zeitpunkt der Operation Lymphknotenmetastasen nachgewiesen werden konnten oder nicht. Sind die Lymphknoten frei, so ist keine Bestrahlung erforderlich. Waren jedoch Lymphknoten in der Achselhöhle durch bösartiges Gewebe befallen, so wird in jedem Fall eine Bestrahlung der weiteren Stationen der Lymphbahnen empfohlen. Hierüber wird jedoch im Einzelfall entschieden und das Vorgehen bis ins Detail mit der Patientin besprochen.

Nach einer kompletten Entfernung der Brustdrüse ist in der Regel keine Strahlenbehandlung erforderlich. Einzige Ausnahme von dieser Regel ist die sehr große Geschwulst die zu einem Einwachsen des Krebsgewebes in die Haut oder in den unter der Brustdrüse liegenden Muskel geführt hat. Da bei diesen Patientinnen eine sehr hohes Risiko für das erneute Auftreten einer Geschwulst im Bereich der Operationsnarbe besteht, wird hier zu einer großflächigen Bestrahlung der Brustwand und häufig auch des Lymphabflussgebietes geraten.